
Führerausweis Kategorie B121: Der Weg zum berufsmässigen Personentransport in der Schweiz
Was B121 ist, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie Schritt für Schritt zur BPT-Prüfung und zur Bewilligung kommen.
Redaktion AZUL Auto-École®
Führerausweis Kategorie B121: Der Weg zum berufsmässigen Personentransport in der Schweiz
Wer in der Schweiz professionell Personen transportieren möchte – sei es als Taxifahrer, Chauffeur oder Uber-Fahrer – benötigt mehr als den regulären Führerausweis der Kategorie B. Der Einstieg in den Beruf verlangt die Bewilligung für den berufsmässigen Personentransport (BPT), die unter der Bezeichnung Kategorie B121 bekannt ist.

Was ist die Kategorie B121?
Die Kategorie B121 ist die Berufslizenz für den gewerbsmässigen Personentransport – sie berechtigt zum Fahren als Taxi, Limousine, VTC oder Minibus mit bis zu 9 Sitzen (8 Fahrgäste plus Fahrer). Sie ergänzt den bestehenden Führerausweis Kategorie B um eine spezielle Berechtigung.

Voraussetzungen für die B121-Prüfung
Bevor Sie sich für die BPT-Prüfung anmelden können, müssen bestimmte gesetzliche Mindestanforderungen erfüllt sein.
Grundvoraussetzung ist mindestens ein Jahr klaglose Fahrpraxis der entsprechenden oder einer höheren Kategorie. Das bedeutet: Die Kategorie B121 kann frühestens im Alter von 19 Jahren erworben werden, da ein Jahr Fahrpraxis mit dem Führerausweis Kategorie B vorausgegangen sein muss.
- Vertrauensärztliche Untersuchung
- Aktueller Sehtest (oft nicht älter als 24 Monate)
- Ausgefülltes Gesuchsformular beim zuständigen Strassenverkehrsamt
- Bestandene Zusatztheorieprüfung (B121 obligatorisch; häufig mit Fokus auf ARV2)
Der Ablauf der B121-Ausbildung Schritt für Schritt
Schritt 1: Ärztliche Untersuchung und Sehtest
Noch vor der eigentlichen Ausbildung steht die medizinische Eignungsabklärung. Ohne positives ärztliches Attest ist keine Anmeldung zur Theorieprüfung möglich.
Schritt 2: Zusatztheorieprüfung
Der theoretische Teil der Prüfung konzentriert sich hauptsächlich auf die Arbeits- und Ruhezeit-Verordnung 2 (ARV2) sowie auf die spezifischen Regelungen des Personentransportgewerbes.
Schritt 3: Praktische Fahrausbildung
Nach bestandener Theorieprüfung folgt die praktische Ausbildung bei einem zugelassenen Fahrlehrer. Abhängig vom Vorwissen werden in der Regel 3 bis 8 Fahrstunden à 90 Minuten empfohlen, ergänzt durch Selbststudium zu Ortskenntnis und ARV2.

Schritt 4: Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung dauert rund 60 Minuten und beinhaltet eine Verkehrsfahrt, Fragen zur Ortskenntnis sowie eine Beurteilung des Kundenverhaltens.
Kosten der B121-Prüfung
Die Prüfungsgebühr beträgt je nach Kanton rund CHF 200 bis 400. Hinzu kommen die Kosten für die Fahrstunden (je nach Angebot), die ärztliche Untersuchung sowie allfällige Lehrmittel.
Die Rolle des OCN im Kanton Freiburg
Das OCN (Office de la circulation et de la navigation) ist die zuständige kantonale Behörde im Kanton Freiburg für alle Belange rund um den Führerausweis. Offizielle Informationen finden Sie auf ocn.ch.

Weiterbildungskurs: Pflichtprogramm für Neulenker
Wer noch im Besitz eines Führerausweises auf Probe ist, muss zusätzlich zur B121-Ausbildung den obligatorischen Weiterbildungskurs absolvieren. Die Weiterbildung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Erwerb des Führerausweises auf Probe abgeschlossen werden.

Nach der Prüfung: Kantonale Betriebsbewilligung
Das Bestehen der B121-Prüfung ist zwar der entscheidende Schritt, doch für die tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit kann je nach Kanton zusätzlich eine kantonale Betriebsbewilligung nötig sein.
Fazit
B121 ist der Berufseinstieg in den professionellen Personentransport. Informieren Sie sich frühzeitig, planen Sie ausreichend Vorbereitungszeit ein – und klären Sie kantonale Zusatzanforderungen.
Backlinks (AZUL)
- Kategorie B in Freiburg: Schritt-für-Schritt Guide
- Kategorien-Überblick Schweiz: Führerscheinkategorien
- Kontakt: AZUL kontaktieren
- Online Termin: agenda.ch buchen
AZUL: Azu-l.ch
Beruflich fahren: mit AZUL planen
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